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BVerwG, 01.06.1979 - 4 B 108.79 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verpflichtung der Baugenehmigungsbehörde zur Verweigerung einer Genehmigung aus privatrechtlichen Gründen
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.05.1978 - 202 II 71
- BVerwG, 01.06.1979 - 4 B 108.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 23.03.1973 - IV C 49.71
Bau- oder Bebauungsgenehmigung für den Nichteigentümer eines Grundstücks
Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 4 B 108.79
Ob hiermit und den folgenden Ausführungen zur Treuepflicht der Behörde überhaupt eine rechtsgrundsätzliche Frage des Bundesrechts in einer dem § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 VwGO genügenden Weise bezeichnet ist (vgl. dazu BVerwGE 13, 90), erscheint zweifelhaft, kann aber offenbleiben, weil durch die Rechtsprechung geklärt ist, daß die Baugenehmigungsbehörde jedenfalls nicht verpflichtet ist, eine Genehmigung aus privatrechtlichen Gründen zu verweigern (Urteil vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - BVerwGE 20, 124 [126 f.] und vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 49.71 - BVerwGE 42, 115 [117] m.w.Nachw.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 4 B 108.79
Ob hiermit und den folgenden Ausführungen zur Treuepflicht der Behörde überhaupt eine rechtsgrundsätzliche Frage des Bundesrechts in einer dem § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 VwGO genügenden Weise bezeichnet ist (vgl. dazu BVerwGE 13, 90), erscheint zweifelhaft, kann aber offenbleiben, weil durch die Rechtsprechung geklärt ist, daß die Baugenehmigungsbehörde jedenfalls nicht verpflichtet ist, eine Genehmigung aus privatrechtlichen Gründen zu verweigern (Urteil vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - BVerwGE 20, 124 [126 f.] und vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 49.71 - BVerwGE 42, 115 [117] m.w.Nachw.). - BVerwG, 17.12.1964 - I C 130.63
Rechtmäßigkeit der Klage gegen die Versagung einer Baugenehmigung - …
Auszug aus BVerwG, 01.06.1979 - 4 B 108.79
Ob hiermit und den folgenden Ausführungen zur Treuepflicht der Behörde überhaupt eine rechtsgrundsätzliche Frage des Bundesrechts in einer dem § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 VwGO genügenden Weise bezeichnet ist (vgl. dazu BVerwGE 13, 90), erscheint zweifelhaft, kann aber offenbleiben, weil durch die Rechtsprechung geklärt ist, daß die Baugenehmigungsbehörde jedenfalls nicht verpflichtet ist, eine Genehmigung aus privatrechtlichen Gründen zu verweigern (Urteil vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 130.63 - BVerwGE 20, 124 [126 f.] und vom 23. März 1973 - BVerwG IV C 49.71 - BVerwGE 42, 115 [117] m.w.Nachw.).